Hand legt Schlüssel in geöffnete Hände

Erben und Schenken

Als Privatperson oder Unternehmer haben Sie grundsätzlich die freie Entscheidung, wem Sie etwas vererben oder verschenken möchten. In der Regel ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen (Entscheidungen) zu treffen, um spätere Streitigkeiten zwischen den Erben oder steuerliche Folgen im Vorfeld auszuschließen.

Als langjährig tätige Steuerkanzlei beraten wir Sie diskret und umfassend über die steuerlichen Vor- und Nachteile einer Schenkung, einer Unternehmensübertragung oder sonstigen Nachlassregelungen.

Sie haben geerbt oder wurden reichlich beschenkt? Ob Sie erbschafts- bzw. schenkungssteuerpflichtig sind, prüfen wir für Sie und erstellen ggf. Ihre Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung.

Für die Erstellung eines Testamentes lassen Sie sich bitte von einem Notar persönlich beraten.