Wir bilden seit Jahren zum Beruf des/der Steuerfachangestellten mit Erfolg aus.
Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass ein Schulabschluss mit Abitur oder
Fachhochschulreife empfehlenswert ist, da die Anforderungen für diesen sehr
vielseitigen Beruf hoch sind.
Auch die Bereitschaft zur ständigen Weiterentwicklung und Fortbildung ist eine
unverzichtbare Voraussetzung, um in diesem Beruf erfolgreich sein zu können.
Nach erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und einer angemessenen Zeit der
praktischen Tätigkeit in der Kanzlei, in der die erworbenen Kenntnisse vertieft und
ergänzt werden, stehen diverse Wege zu weiteren beruflichen Entwicklung offen.
Es besteht die Möglichkeit die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt(in) zu
absolvieren, oder die Prüfung als Bilanzbuchhalter(in) abzulegen.
Nach entsprechender praktischer Tätigkeit in der Kanzlei ist hiermit jedoch ggf.
das Ende der Karriereleiter noch nicht erreicht.
Über ein Studium oder über den „praktischen“ Weg kann die Qualifikation als
Steuerberater(in) erreicht werden.
Auf all diesen Wegen unterstützen wir unsere Mitarbeiter(innen) im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten umfangreich.
Dies verstehen wir auch zur Qualitätssicherung und Steigerung des Berufsstandes,
sodass auch in Zukunft eine optimale Beratung unserer Mandanten gewährleistet
ist.