Junge Frau mit Laptop

… Freiberufler

Freiberufler – ein steuerlicher Exot

Der Gesetzgeber versteht per Definition alle Personen oder Unternehmen die kein Gewerbe betreiben als Freiberufler und befreit sie von der Gewerbesteuerpflicht.

Wir haben uns in den vielen Jahren unserer Tätigkeit auch auf die Beratung und die besonderen Herausforderungen bei Freiberuflern spezialisiert.

Lassen Sie sich beraten, ob Sie als Freiberufler gelten und welche Sonderrolle Sie in steuerlicher Hinsicht genießen. Darüber hinaus führen wir für alle Freiberufler die erforderlichen jährlichen Steuererklärungen, Jahresabschlüsse etc. aus.

Zu den freien Berufen zählen u. a.:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Notare
  • Autoren
  • Schriftsteller
  • Journalisten
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Dolmetscher
  • Künstler
  • u.v.m.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung und laufende Führung der Anlagenverzeichnisse
  • Freiwillige Bilanzierung
  • Erledigung sämtlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlusserstellung bei freiwilliger Bilanzierung
  • Steuererklärungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge